Offene Sicherheitsdienst-Fragen der letzten Woche
1) Wenn ein geparkte Auto Öl verliert, die Polizei informiert wird, die kommt, die die Feuerwehr ruft, die kommt, die Bindemittel streut. Schreiben die dann eine Rechnung an den Autobesitzer?
2) Wenn die Kassierin beim Spar in Auhof fragt, ob sie in meinen Rucksack schauen darf, darf sie das? Wenn ich nein sage, darf ich das? Wenn sie sagt, fragen darf sie ja, und ich darf nein sagen, warum ärgert mich das?
3) Wenn ein privater Sicherheitsdienstmann am Mozartplatz in Wien mit einer Puffe im Halfter Richtung Favoritenstraße geht. Darf er das?
PS: Wo kann man das lernen, wen kann man da fragen, was die Antworten betrifft? Müsste man das alles schon wissen?




















ad 2)
offenes schlechtes gewissen von letzter woche:
wenn mich, so wie unter 2) die kassierin nicht nach meinen unterschlagenen lebensmitteln fragt – hinter meinem korb sich aber ein packerl käse versteckt hat – den ich beim einpacken – also nach dem zahlen entdecke – muss ich den dann melden, oder darf ich mir den als gewonnen einsatz behalten – obwohl es mir beim gedanken etwas unrechtes getan zu haben, heiß und kalt zugleich wird?
daher: learning by doing.
Na ja, so lang man das mit dem Käsepackerl nicht gewerbsmäßig macht ;=) Das Supermarktsystem hat halt auch manchmal eine Schwäche gegenüber den Geschäften mit den Verkäufern hinter der Budl, und die Schwäche kann beide Seiten betreffen. Was mich aber doch ärgert: der Einkaufswagen ist leer, mein Rucksack geschlossen auf meinem Rücken – und dann ist die Frage “darf ich in Ihren Rucksack schauen” eindeutig verknüpft mit der Unterstellung, etwas gestohlen zu haben. Und das ist nicht in Ordnung. Da fühlt man sich nicht gut, das wollen wir nicht haben beim Lebensmitteleinkauf. Das kann auf keinen Fall beabsichtigt sein. Wenn doch, dann wollen wir das nicht. http://help.orf.at/?story=6202
Update: Spar hat sich in Form eines freundlichen Schreibens von der Leiterin des Spar Service Teams in Salzburg entschuldigt und um Verständnis gebeten. Grundsätzlich wäre es einfach möglich, die Frage nach der Taschenkontrolle mit “nein” zu beantworten. Will man die Frage selbst umgehen, wäre es günstig, die Tasche in einen der versperrbaren Kästen beim Eingang zu geben. — Was bleibt ist die interessante Feststellung, dass der Übergriff auf die Privatsphäre bei uns vom Bildungsgrad abhängt. Ist man gebildet genug, Bescheid zu wissen, dass die Taschen-Kontrollfrage, sei sie noch so direkt gestellt, problemlos mit “nein” beantwortet werden kann, dann gehört man nicht zu jenen vielen Kunden, die sich das nicht trauen. Es ist zu vermuten, dass in diesem Teil der Kunden aber jene Menschen sind, die stehlen (müssen). Damit ist dem Händler geholfen – Ziel erreicht, der Schreck wirkt. Mimese und Mimikry sind die Stichworte für Wikipedia.